Eine Analyse der Zuschlagsliste für die EEG Ausschreibung für Biomasse vom 01.10.2025 der BNetzA, einem aktuellen Auszug aus dem Marktstammdatenregister und Stamm- und Bewegungsdaten der Übertragungsnetzbetreiber für das EEG Abrechnungsjahr 2024.

Kennzahlen der EEG Biomasseausschreibung vom 01.10.2025

Das Ausschreibungsvolumen in der Biomasseausschreibung im Oktober (BIO25-2) lag bei 813 MW, demgegenüber wurden in Summe 807 Gebote mit insgesamt 940MW abgegeben. Die Gebotsquote lag damit bei 1,2 und die Ausschreibung war leicht überzeichnet. Da es aber relativ viele unzulässige Gebote gab, konkurrierten effektiv nur 720 Gebote mit 851MW um das ausgeschriebene Gebotsvolumen. Die BNetzA erteilte dann für 692 Gebote mit in Summe 815MW Zuschläge und das ist auch der Grund dafür, dass auch relativ viele hohe Gebote zum Zug kamen und der mengen-gewichtete Zuschlagswert mit 18,11 Ct/kWh höher lag als in den letzten Ausschreibungsrunden.

Kennzahlenhistorie der EEG-Biomasseausschreibungen, von 2017 bis 2025

Im Vergleich der vorhergehenden Ausschreibungsrunden, sticht die BIO25-2 auch insofern heraus, als dass hier das erste mal ein hohes Ausschreibungsvolumen und eine große Gebotsmenge erfolgreich aufeinander trafen. Die Ausschreibungsrunden bis Ende 2022 waren alle konsequent unterzeichnet und ab der BIO23-1 war zwar dann die Beteiligung an den Ausschreibungen größer aber das verauktionierte Volumen so knapp, das relativ gesehen nur wenige Anlagen erfolgreich waren.

Altersstruktur der bezuschlagten Gebote von Bestandsanlagen nach Inbetriebnahmejahr (erste und zweite Förderperiode) in der EEG-Biomasseausschreibung BIO25-2 vom 01.10.2025

Analysiert man die Altersstruktur der erfolgreichen Gebote indem man die von der BNetzA veröffentlichen Zuschlagslisten mit dem Marktstammdatenregister verschneidet sind drei Punkte auffällig. Zum einen gibt es vergleichsweise viele Anlagen die, vorausgesetzt die Angaben im MaStR sind korrekt, schon vor dem 01.01.2026 keinen Vergütungsanspruch mehr hatten. Dies betrifft die Inbetriebnahmejahrgänge 2004 und 2005 die jeweils schon 2024 und 2025 ihre erste Vergütungsperiode beendet hatten. Zweitens gibt es nur sehr wenige Anlagen die mit mehr als 3 Jahren Vorlauf zum Vergütungsende schon in die Ausschreibung gegangen sind,hier die Jahrgänge 2010, 2011 und 2012. Es scheint also nur für wenige Anlage attraktiv zu sein, die erste Vergütungsperiode zugunsten eines Zuschlages nicht ganz auszuschöpfen. Der dritte Punkt sind die Anlagen mit einem Inbetriebnahmedatum in 2025. Es handelt sich hier nicht um einen Datenfehler, sondern um Anlagen die bereits in einer vorhergehenden Ausschreibungsrunde einen Zuschlag erhalten hatten und 2025 als Neuinbetriebnahmedatum führen. Es liegt hier die Vermutung nahe, dass diese Anlagen durch nochmalige Teilnahme an der Ausschreibung ihren anzulegenden Wert verbessern wollten.

Ausgewählte Stichprobe für Leistungskennzahlen der bezuschlagten Bestandsanlagen für Bemessleistung (PBem) und installierte Leistung (Pinst)

Wenn man die Stammdaten aus den Zuschlagsergebnissen mit den EEG-Stamm- und Bewegungsdaten der Übertragungsnetzbetreiber verschneidet und dort für die bezuschlagten Bestandsanlagen die installierte Leistung und die Bemessleistung (berechneter Wert auf Basis der vergüteten Strommengen und der installierten Leistung im Jahr 2024), kann man Rückschlüsse auf drei Kennzahlen ableiten die im obigen Diagramm dargestellt sind. Die Bemessleistung auf de X-Achse zeigt hier Häufungen im Bereich um 200 und 500 kW. Die installierte Leistung zeigt eine große Streubreite und das Verhältnis beider Zahlen ergibt den Flexibilitätsfaktor (Überbauungsgrad).

Verteilung der Flexibilisierungsgrade (Pinst / PBem) für die bezuschlagten Bestandsanalgen in der EEG Biomasseausschreibung BIO25-2 vom 01.10.2025.

Analysiert man nun die Häufigkeit bestimmter Flexibilisierungsklassen fällt auf, dass die allermeisten Anlagen weniger als 2-fach überbaut sind und auch noch ein Großteil unterhalb der 3-fachen Überbauung rangiert. Nur etwa 100 Anlagen hatten zum Zeitpunkt Ende 2024 eine rechnerische Überbauung oberhalb von 3, die im Biomassepaket über die vergütungsfähigen Betriebsviertelstunden die Untergrenze darstellt, wenn die gesamte eingespeiste Strommenge auch vergütet werden soll. Es liegt also der Schluss nahe, dass ein Großteil der Anlagen mit einem erfolgreichen Gebot entweder noch in erheblichem Umfang in die Flexibilisierung investieren muss, eine Absenkung der Bemessleistung erfolgt oder es in Kauf genommen wird, dass die gesamte eingespeiste Strommenge vergütungsfähig ist.